Hausregeln BUS Oberthurgau

Fahrgastinformationen

Nationale Fahrgastrechte

Bei Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie einen Teil Ihres Billett- oder Abopreises erstattet. Weitere Informationen finden Sie unter www.sbb.ch/fahrgastrechte. Mit diesem Link können Sie direkt das Antragsformular ausfüllen.

Handicap

Damit auch unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste gerne, sicher und bequem mit uns unterwegs sind, ist fast die gesamte Fahrzeugflotte mit Niederflureinstieg ausgestattet. Somit ist der Ein- und Ausstieg – bei entsprechend hoher Haltekante – vielfach bereits möglich. Unsere Busse verfügen über breite Einstiegsbereiche ohne Mittelstangen und sind zusätzlich mit mechanischen Klapprampen versehen, die Rollstuhlfahrern den Einstieg erleichtern.

Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte)

Sie sind in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen. Somit haben Sie Anspruch, eine Begleitperson, einen Blindenführhund oder beides in der gleichen Wagenklasse kostenlos mitzunehmen.

Um von dieser Fahrvergünstigung profitieren zu können, müssen Sie im Besitz der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) sein. Diese ist ausschliesslich bei den zuständigen Ämtern für die Ausgabe der Begleiterkarte erhältlich.

Bei der Billettkontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor. Für beide Personen und gegebenenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Die Begleitperson verpflichtet sich, der behinderten Person beim Ein- und Aussteigen sowie während der gesamten Reise behilflich zu sein.

Weitere Informationen

Reisen mit einer Behinderung

Rollstuhl

Der Einstieg für Rollstuhlfahrer befindet sich bei Auto- und Gelenkbussen immer an der zweiten Türe. Bei Kleinbussen bei der ersten Türe.

Gehbehinderte Personen

Bitte benützen Sie die Türe beim Fahrdienstmitarbeitenden. Sie/Er kann Ihnen persönlich behilflich sein und die Türe manuell betätigen.

Reisen mit Sehbehinderung

Unser Fahrpersonal erteilt Ihnen gerne die nötigen Linien- und Fahrplaninformationen. Zudem sind unsere Busse mit einer automatischen Haltestellenansage ausgerüstet.

Die Ausweiskarte für „Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Nahverkehr“ ist auf unserem Streckennetz nicht gültig.

Gültigkeitsbereich

Reisen mit Hörbehinderung

Alle Busse sind mit einer optischen Fahrgastinformation ausgestattet.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der SBB Webseite Reisende mit eingeschränkter Mobilität