
AGB für Extrafahrten
Name und Kontakt des Verantwortlichen für Extrafahrten
BUS Ostschweiz AG
Daniel Wiedmer
Schöntalstrasse 1
CH-9450 Altstätten
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) für Extrafahrten
1. Definition und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) gelten für alle von der BOS SERVICE AG angebotenen Extrafahrten. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von beiden Parteien bestätigt wurden. Eine Extrafahrt ist eine Fahrt, bei welcher die Kundschaft exklusiv ein Fahrzeug mit im Voraus festgelegter Route und einer vorab definierten Gruppe bucht.
2. Offerte und Vertragsschluss
Die Grundlage jeder Extrafahrt bildet ein Transportvertrag. Auf Anfrage erstellt die BOS SERVICE AG eine befristete Offerte.
Die rechtzeitige Annahme einer von der BOS SERVICE AG ausgearbeiteten Offerte stellt einen Antrag zum Vertragsschluss dar. Der Transportvertrag kommt mit Zustellung der Auftragsbestätigung oder Rechnung durch die BOS SERVICE AG per E-Mail oder Post zustande.
3. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Die meisten Fahrzeuge der BOS SERVICE AG sind behindertengerecht ausgestattet. Bei Fahrten mit mobilitätseingeschränkten Personen muss dies bereits bei der Offertanfrage mitgeteilt werden. Unterbleibt ein solcher Hinweis, kann die BOS SERVICE AG den Transport dieser Personen aus Sicherheitsgründen ablehnen.
4. Einsatz von Subunternehmern
Die BOS SERVICE AG garantiert den Einsatz moderner, zugelassener und für die vorgesehene Fahrt geeigneter Fahrzeuge und qualifizierten Fahrpersonals. Sie ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) beizuziehen. Für die Kundschaft gelten in diesem Fall dieselben Bedingungen, als würde die Fahrt direkt durch die BOS SERVICE AG durchgeführt.
5. Mitführen von Tieren
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung der BOS SERVICE AG gestattet. Ohne diese Zustimmung ist das Mitführen von Haustieren im Fahrzeug nicht erlaubt. Die BOS SERVICE AG behält sich vor, die Zustimmung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen (z. B. Maulkorbpflicht, Transportbox, Leinenpflicht). Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Zwischenfälle, die durch Tiere verursacht werden. Etwaige zusätzliche Kosten für Reinigung oder Schäden gehen zulasten der Kundschaft.
6. Gepäck und Wertsachen
Zusätzliches Gepäck muss bei der Offertanfrage angemeldet werden. Unverpacktes, ungesichertes Sperrgut oder gefährliche Güter (z. B. Waffen, Feuerwerk, Brennstoffe) dürfen nicht transportiert werden. Bei Verstössen kann die BOS SERVICE AG den Transport verweigern. Die Kundschaft trägt die Verantwortung für Gepäck und Wertsachen. Die BOS SERVICE AG haftet nicht bei Diebstahl oder Verlust. Liegengebliebene Gegenstände werden 14 Tage lang aufbewahrt. Danach darf die BOS SERVICE AG verschlossene Gepäckstücke öffnen, verwerten oder entsorgen.
7. Preise und Zahlung
Die Preise richten sich nach der Offerte der BOS SERVICE AG. Sie beinhalten Fahrzeug, Fahrpersonal und Leerfahrten ab Depot, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Rechnung. Die BOS SERVICE AG kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die BOS SERVICE AG den Transport verweigern. Unvorhersehbare Mehrkosten nach Vertragsabschluss, aber vor Fahrtantritt, gehen zulasten der Kundschaft. Übersteigen die Mehrkosten 10 %, kann die Kundschaft innerhalb von fünf Tagen kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
8. Abfahrtszeiten und Wartezeiten
Die vereinbarten Abfahrtszeiten sind verbindlich. Verspätungen verursachen Zusatzkosten: Wenn sich der Einsatz des Chauffeurs aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat (z.B. Warten auf verspätete Personen) über die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zeit erstreckt, verrechnen wir pro angefangene Mehrstunde CHF 150.- / nach 22:00 Uhr CHF 180.-
9. Route und Zwischenhalte
Die Fahrzeuge verkehren auf der direktmöglichen Route zwischen den vereinbarten Zielen. Abweichungen werden – soweit betrieblich und gesetzlich möglich – berücksichtigt.
Bei Fahrten ausserhalb des Linienverkehrs der BUS Ostschweiz gilt die Tragpflicht von Sicherheitsgurten, ein entsprechender Vermerk ist in der Offerte und Auftragsbestätigung enthalten.
10. Fahrzeugbeschriftung
Die Busse sind mit „Extrafahrt“ beschriftet. Falls eine andere Beschriftung gewünscht wird, kann dies mit der BOS SERVICE AG abgesprochen werden. Eine Umsetzung kann jedoch nicht garantiert werden und zu Zusatzkosten führen.
11. Verhalten in den Fahrzeugen
Die Kundschaft sorgt dafür, dass Mitfahrende respektvoll mit Fahrpersonal und Fahrzeug umgehen. Rauchen ist verboten, Lärm und starke Gerüche sind zu vermeiden. Bei übermässiger Verschmutzung oder Beschädigung haftet die Kundschaft. Das Fahrpersonal kann Mitreisende ausschliessen, wenn diese gegen Regeln oder Anweisungen verstossen.
12. Änderungen und Annullationen durch die Kundschaft
Änderungen oder Annullationen müssen schriftlich erfolgen (extrafahrten@busost.ch).
Änderungen einer bestätigten Extrafahrt:
- Weniger als 8 Tage vor der Fahrt: CHF 100.00 pro Stunde Aufwand
Annullationen:
- Bis 60 Tage vor Abfahrt: kostenlos
- Bis 30 Tage vor Abfahrt: CHF 50.00
- 29 bis 8 Tage vor Abfahrt: 25 % des Preises (mind. CHF 50.00)
- Weniger als 8 Tage: 50 % (mind. CHF 100.00)
- Nichtantritt: 100 % des Preises
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseschutz- oder Annullationskostenversicherung.
13. Änderungen durch die BOS SERVICE AG
Muss eine bereits gestartete Extrafahrt aus wichtigen Gründen (z. B. Wetter, Sicherheitslage, Fahrzeugausfall) abgebrochen werden, wird der nicht durchgeführte Teil anteilsmässig nicht in Rechnung gestellt.
14. Rücktritt durch die BOS SERVICE AG
Die BOS SERVICE AG kann eine Fahrt aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Unruhen, o.ä.) absagen. Bereits bezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
15. Ausfall des bestellten Fahrzeuges
Bei einem unvorhergesehenen Ausfall des bestellten Fahrzeuges behält sich die BOS SERVICE AG vor, dieses durch einen anderen Fahrzeugtyp zu ersetzen. Bestimmte Fahrzeuge oder bestimmte Fahrzeugeigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie im Transportvertrag explizit genannt werden.
16. Haftung
Die BOS SERVICE AG haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anderes vorsehen. Für Sachschäden bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vereinbarten Fahrpreis begrenzt. Eine Haftung für Verspätungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
17. Weitere Bestimmungen
Für jeden Auftrag ist eine Kontaktperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Das Fahrpersonal ist ausschliesslich für das Fahren verantwortlich und übernimmt keine weiteren Aufgaben.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Altstätten SG.
Altstätten, 01. Dezember 2025